Karate Prüfung im PSV Hattingen
Wann findet die Prüfung statt? In unserer Abteilung findet die Karate-Gürtelprüfung mindestens 2 Mal im Jahr statt. Die nächsten Termine:
Die nächste Prüfung für Alle
möglichen Prüflinge wir demnächst bekannt gegeben.
Du kannst die Prüfung auch in einem anderen DKV-Verein oder auf einem Lehrgang ablegen. Infos dazu bei Elena und Andreas Fichtel unter 0234-913 6692, afichtel@karate-psv-hattingen.de
Wer ist mein Ansprech-
partner?
Die Ansprechpartner sind die Trainer und der Prüfer. Andreas Fichtel ist der Prüfer für Karate offene Stilrichtung vom 9½. (Weißgurt) bis zum 1. Kyu (3. Braungurt). Sie nehmen die Prüfung mit einem oder mehreren Helfern ab. Wenn Du Fragen hast: 0234-913 6692, afichtel@karate-psv-hattingen.de
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Prüfungs-
gebühr
Wir gehören dem Deutschen Karate-Verband e.V. (DKV) an, dem einzigen offiziellen Karate Fachverband Deutschlands. Der Gürtel wird im Namen des DKV verliehen und ist in allen Vereinen gültig, die dem DKV angehören. Dafür verlangt der DKV eine Prüfungsgebühr i.H.v. 12 Euro pro Prüfung, die für eine so genannte Prüfungsmarke bezahlt wird. Das bedeutet, dass unsere Karate-Abteilung die Prüfung kostenlos ausrichtet und der Prüfer keine Aufwandsentschädigung erhält.
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Was muss ich zur Prüfung mitbringen? Karate-Anzug und Gürtel der aktuellen Graduierung; den Karate-Ausweis mit Deinem Foto, Deiner Unterschrift, einer gültigen Jahresmarke und dem Vereinseintrag; 12 Euro für die Prüfungsmarke; Mineralwasser.
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Dauer der Prüfung Die Prüfungsdauer ist von der Anzahl der Prüflinge abhängig, etwa 2-4 Stunden. Wichtig: die Gürtelprüfung ist etwas Besonderes im Leben eines Karateka. Sie findet in einem angemessenen feierlichen Rahmen statt. Bringe Deine Verwandten, eine richtige Einstellung und viel Zeit mit! Wenn Du am Prüfungstang andere Termine, eine Erkältung etc. hast, sollst Du lieber einen anderen Prüfungstermin wahrnehmen.
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Ablauf der Prüfung Vor der Prüfung musst Du die Prüfungsgebühr bezahlen und Dich aufwärmen, also komm pünktlich 15 Minuten vor dem Prüfungsanfang. Erst werden alle von Weiß bis Braun in Kihon geprüft, dann Kata, dann Kumite. Danach beraten sich die Prüfer und entscheiden, wer die Prüfung bestanden hat und wer nicht. Abschließend werden die Ausweise und Urkunden mit viel Applaus überreicht.
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Was bekomme ich nach der Prüfung? Nachdem Du die Prüfung abgelegt und bestanden hast, bekommst Du Deinen Karate-Ausweis mit dem Prüfungseintrag zurück und die Prüfungsurkunde. Den neuen Gürtel musst Du Dir selbst besorgen! Du kannst ihn bei Elena Fichtel im Voraus bestellen, gib bitte die Farbe und die Länge des Gürtels an.
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Voraus-
setzungen

Zwei Wochen vor der Prüfung sollst Du Deinen Trainer nach der Zulassung zur Prüfung fragen. In unserer Abteilung stellen wir hohe Ansprüche an die Prüflinge, damit eine solide Karate-Ausbildung gewährleistet wird. Um Karate trainieren zu können, ist kein Gürtel erforderlich. Wenn Du aber einen höheren Gürtel erlangen willst, musst Du die entsprechende Leistung vollbringen. Folgende Voraussetzungen musst Du erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden:
1. mindestens 2 Mal die Woche kontinuierlich zum Training kommen und Dir Mühe geben;
2. den in der Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsstoff fehlerfrei und laut der Prüfungskriterien präsentieren können;
3. die Vorbereitungszeit einhalten.
Wenn Du keine Prüfung in unserer Abteilung machen kannst, dann kannst Du die Prüfung auch in einem anderen DKV-Verein oder auf einem Lehrgang ablegen.
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Prüfungs-
ordnung
Prüfungsordnung für Anfänger
Prüfungsordnung Stilrichtungsfreies Karate (pdf-Datei)
Prüfungsordnung Shotokan (pdf-Datei). Falls Du diese Dateien nicht herunterladen kannst, geh bitte auf die Homepage des DKV oder auf  www.karate-dkv.de/ordnungen.htm
Kriterien Vom 9.-7. Kyu wird auf richtige Bewegungsausführung und auf richtige Endstellung geachtet.
Vom 6.-4. Kyu muss der Bewegungsablauf flüssig erfolgen (ohne Stocken). Wichtige Koordination des Bewegungsablaufes, Geschwindigkeit, Kraft und Anspannung in der Endphase müssen vorhanden sein.
Vom 3.-1. Kyu sind Geschwindigkeit, Anspannung in der Endphase und richtige Koordination der Anspannung wichtig.
Die aufgeführten Anforderungen sind fließend und verstärken sich innerhalb der einzelnen Gruppen. Sie gelten für alle Bereiche der Prüfungsordnung: Kihon, Kata, Kumite. Kriterien zu vorangegangenen Prüfungen müssen auch zu den Folgeprüfungen erfüllt sein, z.B. die Kriterien zum 9. Kyu müssen beim 1. Kyu erfüllt sein.
Bei der Bewegung des Prüflings wird geachtet auf
- richtige Führung des Körperschwerpunktes sowohl in der Vorwärts - und Rückwärtsbewegung, als auch im Stand z.B. beim Wechsel vom Kokutzu-Dachi zum Zenkutzu-Dachi;
- richtige Führung der Arme und Beine.

Bei der Endstellung des Prüflings wird geachtet auf
- richtige Fußhaltung ( falsche Fußhaltung lässt keine ausreichende Spannung zu);
- richtige Beinhaltung ( z.B. hinteres Bein gestreckt);
- richtige Körperhaltung;
- richtige Stellung der Hüfte zur Schulter;
- richtige Armhaltung;
- richtige Faust- und Handhaltung;
- richtige Körperspannung.
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Fehler, die nicht vorkommen dürfen Die Fehler, die zu den Kyu-Prüfungen  der vorangegangenen Prüfungen nicht vorkommen dürfen, dürfen auch nicht zu den Folgeprüfungen vorkommen (z.B. die Fehler zum 9. Kyu dürfen auch nicht zum 1. Kyu vorkommen).
9. Kyu: - Füße im Stand nicht Flach auf dem Boden;
- hinteres Bein beim Zenkutzu-Dachi nicht gestreckt.
8. Kyu: - Nachrutschen beim Vorgehen in Zenkutzu-Dachi;
- Vor- oder Zurücklehnen des Oberkörpers;
- ungenügendes Zurückziehen der Faust zur Hüfte;
- ungenügend geschlossene Faust;
- Blick nach unten gerichtet.
7. Kyu: - falsche Endstellung (z. B. Anheben der Schulter, Abwinkeln der Faust);
- falsche Fußstellung bei den Fußtechniken;
- ungenügendes Hochreißen des Knies bei den Fußtechniken;
- Zielregion beim Sanbon-Kumite nicht beachten.
6. Kyu: - falsche Führung des Körperschwerpunktes (Auf- und Abwippen, breitbeiniges Gehen);
- nicht ausreichendes Zurückziehen des stoßenden Beines;
- fehlender Hüfteinsatz;
- Unsicherheit im Stand;
- falsche Atemtechnik;
- falsche Distanz (z.B.beim Kihon-Ippon-Kumite sind beim gradlinigen Zurückgehen nach erfolgter Technik die vorderen Füße nicht auf einer Höhe).
5. Kyu: - schlechte Koordination im Bewegungsablauf;
- stockender (nicht flüssiger) Bewegungsablauf (z.B. ungleichmäßiges Führen der Fäuste und Hände);
- falsche oder nicht ausreichende tiefe Schwerpunktlage in den einzelnen Stellungen;
- Nichtbeachtung der unterschiedlichen Schwerpunktlage bei den einzelnen Stellungen (z.B. Kokutsu-Zenkutsu-dachi);
- ungleichmäßiges Beenden der Bewegung (Arme/Körper/Beine);
- der Versuch beim Partnertraining, schlechte Distanz bei der Technik durch falsche Körperhaltung auszugleichen.
4. Kyu: - keine Anspannung in der Endphase (z.B. Faust nicht fest an der Hüfte, fehlende Armspannung, fehlende Bein- und Körperspannung);
- Gleichgewichtsverlust bei den Wendungen und bei den Fußtechniken;
- schlechte Distanz beim Partnertraining;
- fehlende Anspannung (Kime).
3. Kyu: - fehlende Geschwindigkeit;
- ungenügender Einsatz des Körperschwerpunktes bei der Fuß-Faust-Kombination z.B. wenn nach der Fußtechnik die Geschwindigkeit des Körpers abgestoppt und danach erst der Tsuki ausgeführt wird;
- schlechte Distanz beim Partnertraining;
- fehlende oder falsche Rhythmisierung des Ablaufes bei der Kata.
2. Kyu: - schlechte Koordination der Anspannung in der Endphase der Bewegung;
- Abwenden des Körpers vom Ziel beim Partnertraining;
- Unsicherheit beim Angriff und Gegenangriff.
1. Kyu: - Konditionsschwäche;
- mangelnde Kontrolle beim Partnertraining;
- fehlende sportliche Einstellung.
Vorberei-
tungszeit
Nach der Verfahrensordnung des DKV gilt folgende Vorbereitungszeit (das ist keine Wartezeit!):
Für Kinder bis 14 Jahre:
bis zum 9. Kyu
(weißer Gürtel)
keine Vorbereitungszeit vorgeschrieben. Es können Zwischenprüfungen durchgeführt werden, z.B. zum allerersten Mal kann die Prüfung zum 9½. Kyu abgelegt werden.
vom 9. bis
zum 1. Kyu
5 Monate

Für Jugend und Erwachsene ab 14 Jahre:

bis zum 9. Kyu
(weißer Gürtel)
keine Vorbereitungszeit vorgeschrieben. Der 9. Kyu darf zeitgleich mit dem 8. Kyu abgelegt werden (zwei Prüfungsmarken erforderlich).
vom 9. bis
zum 1. Kyu
3 Monate
zum 1. Dan
(schwarzer Gürtel)
1 Jahr

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Karate Vokabeln (Auszug aus der Prüfungsordnung) als pdf-Datei

 27 Shotokan Kata

§ Recht: Selbstverteidigung und Notwehr

Ein umfangreiches Karate-Lexikon, Wettkampfregeln, japanische Schriftzeichen u. s. w. auf der Homepage des Karate-Dachverbandes Brandenburg: http://www.kdb-brandenburg.de/

Prüfungsfotos des Karate PSV EN in Hattingen

 

Prüfung am24.Januar 2010

 

Prüfung am14.Dezember 2008

Prüfung am 06. Juni 2009

Karate Gürtelprüfung am 22. Juni 2008

Karate Gürtelprüfung im März 2008

Karate Gürtelprüfung im Dezember 2008

Karate Gürtelprüfung im Juni 2007
Karate PSV Hattingen

Karate Gürtelprüfung im Dezember 2007

Karate Gürtelprüfung am 29. April 2007 (Kinder Anfänger)
Shotokan Karate Hattingen

Karate Gürtelprüfung am 17. Dezember 2006
offene Stilrichtung Karate Hattingen

 

Karate Gürtelprüfung im Juni 2006
PSV EN Karate Hattingen Shotokan offene Stilrichtung

Karate Gürtelprüfung im April 2006
Polizei-Sportverein Ennepe-Ruhr-Kreis 1970 e.V. Karate Hattingen
Prüfung Dezember 2005
Karate Hattingen

Prüfung im Juni 2005
Shotokan Karate Hattingen

Kleine Prüfung im März 2005
Shotokan Karate Hattingen

Prüfung im Dezember 2004
Shotokan Karate Hattingen

Prüfung im Juli 2004
Shotokan Karate Hattingen

Prüfung im Dezember 2003
Shotokan Karate Hattingen

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KARATE HATTINGEN

 

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Copyright © 2003 Polizei-Sportverein Ennepe-Ruhr-Kreis 1970 e. V., Abteilung Karate
Stand: 17. Januar 2010