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| Wann findet die Prüfung statt? |
In unserer Abteilung findet die Karate-Gürtelprüfung
mindestens 2 Mal im Jahr statt. Die nächsten Termine:
Die nächste Prüfung für Alle möglichen Prüflinge
wir demnächst bekannt gegeben.
Du kannst die Prüfung auch in einem anderen DKV-Verein oder auf
einem Lehrgang ablegen. Infos dazu bei Elena und Andreas Fichtel unter 0234-913 6692,
afichtel@karate-psv-hattingen.de |
Wer ist mein Ansprech-
partner? |
Die Ansprechpartner sind die Trainer und der Prüfer. Andreas
Fichtel ist der Prüfer für Karate offene Stilrichtung vom 9½.
(Weißgurt) bis zum 1. Kyu (3. Braungurt). Sie nehmen die Prüfung mit einem
oder mehreren Helfern ab. Wenn Du Fragen hast: 0234-913 6692,
afichtel@karate-psv-hattingen.de
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Prüfungs-
gebühr |
Wir gehören dem Deutschen Karate-Verband e.V. (DKV) an, dem
einzigen offiziellen Karate Fachverband Deutschlands. Der Gürtel wird im
Namen des DKV verliehen und ist in allen Vereinen gültig, die dem DKV
angehören. Dafür verlangt der DKV eine Prüfungsgebühr i.H.v. 12 Euro pro
Prüfung, die für eine so genannte Prüfungsmarke
bezahlt wird. Das bedeutet, dass unsere Karate-Abteilung die Prüfung
kostenlos ausrichtet und der Prüfer keine Aufwandsentschädigung erhält.
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| Was muss ich zur Prüfung
mitbringen? |
Karate-Anzug und Gürtel der aktuellen Graduierung; den
Karate-Ausweis mit Deinem Foto, Deiner Unterschrift, einer gültigen
Jahresmarke und dem Vereinseintrag; 12 Euro für die Prüfungsmarke;
Mineralwasser.
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| Dauer der Prüfung |
Die Prüfungsdauer ist von der Anzahl der Prüflinge abhängig,
etwa 2-4 Stunden. Wichtig: die
Gürtelprüfung ist etwas Besonderes im Leben eines Karateka. Sie findet in
einem angemessenen feierlichen Rahmen statt. Bringe Deine Verwandten, eine
richtige Einstellung und viel Zeit mit! Wenn Du am Prüfungstang andere
Termine, eine Erkältung etc. hast, sollst Du lieber einen anderen
Prüfungstermin wahrnehmen.
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| Ablauf der Prüfung |
Vor der Prüfung musst Du die Prüfungsgebühr bezahlen und
Dich aufwärmen, also komm pünktlich 15 Minuten vor dem Prüfungsanfang. Erst
werden alle von Weiß bis Braun in Kihon geprüft, dann Kata, dann Kumite.
Danach beraten sich die Prüfer und entscheiden, wer die Prüfung bestanden
hat und wer nicht. Abschließend werden die Ausweise und Urkunden mit viel
Applaus überreicht.
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| Was bekomme ich nach der Prüfung? |
Nachdem Du die Prüfung abgelegt und bestanden hast, bekommst
Du Deinen Karate-Ausweis mit dem Prüfungseintrag zurück und die
Prüfungsurkunde. Den neuen Gürtel musst Du Dir selbst besorgen! Du kannst
ihn bei Elena Fichtel im Voraus bestellen, gib bitte die Farbe und die Länge
des Gürtels an.
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Voraus-
setzungen |
Zwei Wochen vor der Prüfung sollst Du Deinen Trainer nach
der Zulassung zur Prüfung fragen. In unserer Abteilung stellen wir hohe
Ansprüche an die Prüflinge, damit eine solide Karate-Ausbildung
gewährleistet wird. Um Karate trainieren zu können, ist kein Gürtel
erforderlich. Wenn Du aber einen höheren Gürtel erlangen willst, musst Du
die entsprechende Leistung vollbringen. Folgende Voraussetzungen musst Du
erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden:
1. mindestens 2 Mal die Woche kontinuierlich zum Training kommen und Dir
Mühe geben;
2. den in der Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsstoff fehlerfrei und laut
der Prüfungskriterien präsentieren können;
3. die Vorbereitungszeit einhalten.
Wenn Du keine Prüfung in unserer Abteilung machen kannst, dann kannst Du die
Prüfung auch in einem anderen DKV-Verein oder auf einem Lehrgang ablegen.
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Prüfungs-
ordnung |
Prüfungsordnung für
Anfänger
Prüfungsordnung Stilrichtungsfreies Karate
(pdf-Datei)
Prüfungsordnung Shotokan (pdf-Datei). Falls Du diese Dateien nicht herunterladen kannst, geh bitte auf die
Homepage des DKV oder auf
www.karate-dkv.de/ordnungen.htm |
| Kriterien |
Vom 9.-7. Kyu wird auf richtige Bewegungsausführung und auf
richtige Endstellung geachtet.
Vom 6.-4. Kyu muss der Bewegungsablauf flüssig erfolgen (ohne Stocken).
Wichtige Koordination des Bewegungsablaufes, Geschwindigkeit, Kraft und
Anspannung in der Endphase müssen vorhanden sein.
Vom 3.-1. Kyu sind Geschwindigkeit, Anspannung in der Endphase und richtige
Koordination der Anspannung wichtig.
Die aufgeführten Anforderungen sind fließend und verstärken sich innerhalb
der einzelnen Gruppen. Sie gelten für alle Bereiche der Prüfungsordnung:
Kihon, Kata, Kumite. Kriterien zu vorangegangenen Prüfungen müssen auch zu
den Folgeprüfungen erfüllt sein, z.B. die Kriterien zum 9. Kyu müssen beim
1. Kyu erfüllt sein.
Bei der Bewegung des Prüflings wird geachtet auf
- richtige Führung des Körperschwerpunktes sowohl in der Vorwärts - und
Rückwärtsbewegung, als auch im Stand z.B. beim Wechsel vom Kokutzu-Dachi zum
Zenkutzu-Dachi;
- richtige Führung der Arme und Beine.
Bei der Endstellung des Prüflings wird geachtet auf
- richtige Fußhaltung ( falsche Fußhaltung lässt keine ausreichende Spannung
zu);
- richtige Beinhaltung ( z.B. hinteres Bein gestreckt);
- richtige Körperhaltung;
- richtige Stellung der Hüfte zur Schulter;
- richtige Armhaltung;
- richtige Faust- und Handhaltung;
- richtige Körperspannung.
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| Fehler, die nicht
vorkommen dürfen |
Die Fehler, die zu den Kyu-Prüfungen der
vorangegangenen Prüfungen nicht vorkommen dürfen, dürfen auch nicht zu den
Folgeprüfungen vorkommen (z.B. die Fehler zum 9. Kyu dürfen auch nicht zum
1. Kyu vorkommen).
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9. Kyu: |
- Füße im Stand nicht Flach auf dem Boden;
- hinteres Bein beim Zenkutzu-Dachi nicht gestreckt. |
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8. Kyu: |
- Nachrutschen beim Vorgehen in Zenkutzu-Dachi;
- Vor- oder Zurücklehnen des Oberkörpers;
- ungenügendes Zurückziehen der Faust zur Hüfte;
- ungenügend geschlossene Faust;
- Blick nach unten gerichtet. |
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7. Kyu: |
- falsche Endstellung (z. B. Anheben der Schulter, Abwinkeln der Faust);
- falsche Fußstellung bei den Fußtechniken;
- ungenügendes Hochreißen des Knies bei den Fußtechniken;
- Zielregion beim Sanbon-Kumite nicht beachten. |
|
6. Kyu:
|
- falsche Führung des
Körperschwerpunktes (Auf- und Abwippen, breitbeiniges Gehen);
- nicht ausreichendes Zurückziehen des stoßenden Beines;
- fehlender Hüfteinsatz;
- Unsicherheit im Stand;
- falsche Atemtechnik;
- falsche Distanz (z.B.beim Kihon-Ippon-Kumite sind beim gradlinigen
Zurückgehen nach erfolgter Technik die vorderen Füße nicht auf einer
Höhe). |
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5. Kyu: |
- schlechte Koordination im Bewegungsablauf;
- stockender (nicht flüssiger) Bewegungsablauf (z.B. ungleichmäßiges
Führen der Fäuste und Hände);
- falsche oder nicht ausreichende tiefe Schwerpunktlage in den einzelnen
Stellungen;
- Nichtbeachtung der unterschiedlichen Schwerpunktlage bei den einzelnen
Stellungen (z.B. Kokutsu-Zenkutsu-dachi);
- ungleichmäßiges Beenden der Bewegung (Arme/Körper/Beine);
- der Versuch beim Partnertraining, schlechte Distanz bei der Technik
durch falsche Körperhaltung auszugleichen. |
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4. Kyu: |
- keine Anspannung in der Endphase (z.B. Faust nicht fest an der Hüfte,
fehlende Armspannung, fehlende Bein- und Körperspannung);
- Gleichgewichtsverlust bei den Wendungen und bei den Fußtechniken;
- schlechte Distanz beim Partnertraining;
- fehlende Anspannung (Kime). |
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3. Kyu: |
- fehlende Geschwindigkeit;
- ungenügender Einsatz des Körperschwerpunktes bei der
Fuß-Faust-Kombination z.B. wenn nach der Fußtechnik die Geschwindigkeit
des Körpers abgestoppt und danach erst der Tsuki ausgeführt wird;
- schlechte Distanz beim Partnertraining;
- fehlende oder falsche Rhythmisierung des Ablaufes bei der Kata. |
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2. Kyu: |
- schlechte Koordination der Anspannung in der Endphase der Bewegung;
- Abwenden des Körpers vom Ziel beim Partnertraining;
- Unsicherheit beim Angriff und Gegenangriff. |
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1. Kyu: |
- Konditionsschwäche;
- mangelnde Kontrolle beim Partnertraining;
- fehlende sportliche Einstellung. |
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Vorberei-
tungszeit |
Nach der
Verfahrensordnung des DKV gilt folgende Vorbereitungszeit (das ist keine
Wartezeit!):
Für Kinder bis 14 Jahre:
bis zum 9. Kyu
(weißer Gürtel) |
keine Vorbereitungszeit vorgeschrieben. Es können
Zwischenprüfungen durchgeführt werden, z.B. zum allerersten Mal kann die
Prüfung zum 9½. Kyu abgelegt werden. |
vom 9. bis
zum 1. Kyu |
5 Monate |
Für Jugend und Erwachsene ab 14 Jahre:
bis zum 9. Kyu
(weißer Gürtel) |
keine Vorbereitungszeit vorgeschrieben. Der 9. Kyu darf
zeitgleich mit dem 8. Kyu abgelegt werden (zwei Prüfungsmarken
erforderlich). |
vom 9. bis
zum 1. Kyu |
3 Monate |
zum 1. Dan
(schwarzer Gürtel) |
1 Jahr |
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Karate Vokabeln
(Auszug aus der Prüfungsordnung) als pdf-Datei
27 Shotokan Kata
§ Recht:
Selbstverteidigung und Notwehr
Ein umfangreiches Karate-Lexikon, Wettkampfregeln, japanische
Schriftzeichen u. s. w. auf der Homepage des Karate-Dachverbandes Brandenburg:
http://www.kdb-brandenburg.de/

Prüfungsfotos
des Karate PSV EN in Hattingen
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Prüfung am14.Dezember 2008 |
Prüfung am 06. Juni 2009 |
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Karate Gürtelprüfung am 22. Juni 2008 |
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Karate Gürtelprüfung im März 2008 |
Karate Gürtelprüfung im Dezember 2008 |
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Karate Gürtelprüfung im Juni 2007
Karate PSV Hattingen |
Karate Gürtelprüfung im Dezember 2007 |
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Karate Gürtelprüfung am 29. April 2007 (Kinder
Anfänger)
Shotokan Karate Hattingen |
Karate Gürtelprüfung am 17. Dezember 2006
offene Stilrichtung Karate Hattingen |
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Karate Gürtelprüfung im Juni 2006
PSV EN Karate Hattingen Shotokan offene Stilrichtung |
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Karate Gürtelprüfung im April 2006
Polizei-Sportverein Ennepe-Ruhr-Kreis 1970 e.V. Karate
Hattingen |
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Prüfung Dezember 2005
Karate Hattingen |
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Prüfung im Juni 2005
Shotokan Karate Hattingen |
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Kleine Prüfung im März 2005
Shotokan Karate Hattingen |
Prüfung im Dezember 2004
Shotokan Karate Hattingen |
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Prüfung im Juli 2004
Shotokan Karate Hattingen |
Prüfung im Dezember 2003
Shotokan Karate Hattingen |
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den:
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